Gemäß § 62 der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung sind Solaranlagen auf und an Gebäuden landesweit genehmigungsfrei -
außer wenn sie auf oder an Kulturdenkmälern oder in der Nähe von Natur- und Kulturdenkmälern errichtet werden sollen.
Kulturdenkmäler sind insbesondere ortsfeste Einzeldenkmäler und Bauwerke sowie Denkmalzonen.
Die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und innerhalb von Denkmalzonen sowie in deren Umgebung
bedarf einer Genehmigung nach der Landesbauordnung und dem Denkmalschutzgesetz. Im Zuge der denkmalrechtlichen Genehmigung
wird in jedem Einzelfall in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde in Mainz geprüft, ob die Anbringung einer Solaranlage möglich ist.
Ansprechpartner ist für das Kreisgebiet die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat 61/ Bauen und Denkmalpflege, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
und für das Stadtgebiet Ludwigshafen die
Untere Denkmalschutzbehörde
der Stadt Ludwigshafen – Bereich Stadtplanung-, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen, bei der Sie grundsätzliche Auskunft über bestehenden Denkmalschutz erhalten.
Das Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier.
Das Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Stadt Ludwigshafen finden Sie hier.